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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: August 2022)

1. ALLGEMEINES

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.

Mündliche       Nebenabreden,       Änderungen      und       Ergänzungen       des

Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.

 

2. MEIN LEITBILD

Musik bewegt, öffnet Horizonte und (neue) Welten...

Ich biete einen Raum, um auf vielfältige und individuelle Weise Zugänge zur Musik zu schaffen. Mein Ziel ist es, Freude an der Musik und am gemeinsamen Musizieren zu wecken, diese auszubauen, zu fördern und zu erhalten - als Grundlage für die weitere musikalische und persönliche Entwicklung. 

3. DAS MUSIKSCHULJAHR

Der Instrumentalunterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Das Musikschuljahr gliedert sich in 4 Quartale (April – Juni; Juli – Sept.; Okt. – Dez.; Jan.-März) und orientiert sich an der Ferienregelung der niedersächsischen Schulen. Grundsätzlich findet während der Ferien kein Unterricht statt; dies gilt ebenso für den Rosenmontag und die Brückentage. Die Kurs-Blöcke finden i.d.R. in den Zeiträumen Jan. – April; April – Juli; Sept. – Nov. statt. 

4. ANMELDUNGEN

Anmeldungen zum Instrumentalunterricht sind ganzjährig möglich. Der Anmeldebogen (Unterrichtsvertrag) muss aus versicherungstechnischen Gründen spätestens zur zweiten Stunde abgegeben werden. Die Anmeldefrist zu den Musik-Blöcken endet 2 Wochen vor dem jeweiligen Kursbeginn.  

5. ABMELDUNGEN

Abmeldungen und Änderungen des Unterrichtsvertrages können jeweils zum Ende eines Quartals erfolgen (31. März / 30. Juni / 30. Sept. / 31. Dez.). Die Kündigung ist fristgerecht, spätestens 4 Wochen vor Quartalsende, schriftlich mitzuteilen.

6. UNTERRICHTSGEBÜHREN

 

Instrumentalunterricht:

…für Einzelunterricht an der Gitarre und am Klavier:

 

30 min. Einheit / 65 Euro monatlich

45 min. Einheit / 95 Euro monatlich

 

 

…für Gitarrenunterricht in der Kleingruppe (max. 3 Kinder):

 

45 min. Einheit / 65 Euro monatlich

 

Der Berechnung liegen 36 Unterrichtswochenstunden zugrunde (exklusive Ferien, Feier- und Brückentage). Die Unterrichtsgebühr ist per Einrichtung eines Dauerauftrages zum 1. Tag eines Monats oder bar am Ende der Unterrichtsstunde zu zahlen. Die erste Unterrichtsstunde gilt i.d.R. als unverbindliche und kostenlose Schnupperstunde.  

 

  

 

„Musikalische Früherziehung“ und „Musikunterricht am Nachmittag“:

Die Unterrichtsgebühr ist als Kursgebühr festgesetzt und vor Kursbeginn zu entrichten.

 

Musikalische Früherziehung  (10 Termine à 45 min.)

98 Euro

 

Musikunterricht am Nachmittag (10 Termine à 60 min.)

115 Euro

 

Die erste Unterrichtsstunde gilt als unverbindliche Schnupperstunde. Im Falle eines Rücktrittes wird die Kursgebühr für die restlichen 9 Stunden zurückerstattet. 

Frau Tobiens Musikraum gewährt Geschwisterkindern eine Ermäßigung von 50% auf das Angebot.

 

7. UNTERRICHTSAUSFALL

Frau Tobiens Musikraum ist nicht verpflichtet, vom Schüler versäumte Stunden nachzuholen. Durch die Schuld der Lehrkraft versäumte Stunden werden nachgeholt bzw. vorgezogen. Die Lehrkraft bietet hierzu Ausweichtermine auch in den Ferien an. Sollte der Lehrkraft das Nachholen bzw. Vorziehen nicht möglich sein, werden die Stunden finanziell erstattet (per Abrechnung zum Musikschuljahres- bzw. Quartalsende). Gleiches gilt, wenn die Jahresstundenzahl von 36 Unterrichtsstunden unterschritten wurde. Im Falle von Unterrichtsausfall auf Grund von höherer Gewalt (Lockdown, Pandemie), erfolgt keine Erstattung der gezahlten Entgelte. FTM bietet den Instrumental-Unterricht in einem solchen Fall online an. Wegen Krankheit des Schülers (nachweisbar durch ärztliches Attest) kann die Aussetzung der Zahlung des Beitrages ab der 4. Woche beantragt werden. Die Lehrkraft ist berechtigt Schülerinnen und Schüler mit deutlichen Krankheitsanzeichen von den Eltern abholen zu lassen.

8. HYGIENEREGELN 

Ab einer Inzidenz über 100 erbringen ALLE Besucher von FTM den Nachweis eines tagesaktuellen Selbsttests oder Schnelltests in einem Schnelltestzentrum mit negativem Ergebnis und bestätigen dieses schriftlich.

ALLE Besucher waschen beim Betreten des Gebäudes ihre Hände gründlich mit Seife oder nutzen alternativ den Hand-Desinfektionsmittel-Spender neben der Eingangstür.

Vor bzw. in jeder Unterrichtseinheit wird der Unterrichtsraum entweder durchgängig oder nach spätestens 20 min. für die Dauer von mindestens 5 min. ausgiebig stoß-/ quergelüftet.

9. AUFSICHTSPFLICHT seitens der Lehrkraft besteht nur während der Unterrichtszeit.

 

10. PARKFLÄCHEN

Für Besucher von Frau Tobiens Musikraum stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung – vorgesehene Parkfläche: vor dem Blumenbeet. Ein- und Ausfahrten dürfen nicht blockiert werden.

11. FOTOS UND SOZIALE MEDIEN 

Frau Tobiens Musikraum ist berechtigt für seine Öffentlichkeitsarbeit auf Fotos oder Videos aus den Unterrichtsstunden zurückzugreifen. Hierbei wird darauf geachtet, dass die Teilnehmenden nicht frontal abgelichtet bzw. gepixelt werden. Diesem Punkt kann jederzeit widersprochen werden.

 

12. DATENSCHUTZ

Sämtliche personenbezogenen Daten des Anmeldebogens werden nicht an Dritte weitergegeben. Bitte lesen Sie hierzu die Datenschutzbestimmungen (siehe unten).

 

  

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